top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  / Datum:24.01.2022              

§ 1 Allgemeine Mietbedingungen

  1. Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Dokument, Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zustande.

  2. Von den AGB abweichende Einzelabreden sind dem Mieter vom Vermieter schriftlich zu bestätigen.

  3. Mit Übergabe des Mietobjektes, einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.

  4. Für Minderjährige kann die Anmietung nur durch deren gesetzlichen Vertreter vereinbart werden.

  5. Die Miete ist vor der Abfahrt zu entrichten.

  6. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.

  7. Der Mietgegenstand (e-Bike) ist in einen technisch mangelfreien Zustand und wird regelmäßig gewartet.

  8. Schäden an oder mit dem Mietgegenstand und Diebstahl sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

  9. Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl haftet der Mieter.

  10. Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft.

  11. Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagespreis des Mietgegenstandes nachberechnet. Bei fehlender Rückgabe des Mietobjektes wird eine Verlustanzeige erstattet.

  12. Der Mieter ist damit einverstanden, das Fotomaterial zu Werbezwecken von der Firma genutzt werden können. Die Nutzung dieser Fotos erfolgt unentgeltlich.

§ 2 Pflichten der Mieter

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die e-Bikes pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an sicheren Orten im verschlossenen Zustand abzustellen. Über Nacht und bei mehrtägigen Vermietungen sind die Fahrräder in geschlossenen Räumen abzustellen.

  2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückergabe des Fahrrades, dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.

  3. Das Tragen eines Fahrradhelmes ist Pflicht.

§ 3 Reparaturen

  1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch die Mieter noch auf deren Verschulden beruht. Für letztere Umstände sind die Mieter verantwortlich.

  2. Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekten oder z.B. Schäden am Rahmen trägt der Mieter die Kosten.

  3. Fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden dem Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.

  4. Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen. Es wird dann, je nach Verfügbarkeit und Notwendigkeit ein Ersatzrad gestellt.

§ 4 Unfall/Diebstahl

  1. Der Mieter verpflichtet sich die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn ein Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde, oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall haben die Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.

  2. Der Mieter bestätigt, dass alle Benutzer der Fahrräder haftpflicht- und krankenversichert sind oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommen.

  3. Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl versichert.

  4. Bei Diebstahl und Unfall trägt der Mieter die Haftung bzw. Verantwortung für die Kosten.

§ 5 Haftung

  1. Der Mieter haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

  2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

  3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind, sowie für die Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten.

  4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, sind die Mieter von ihrer Ersatzpflicht befreit.

  5. Der Mieter muss selbst ausreichend versichert sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden des Mieters sowie Dritter die an Schäden beteiligt sind.

§ 6 Übergabe

  1. Das e-Bike ist in einem verkehrssicheren, technisch mangelfreien Zustand und betriebsbereit. Der Mieter hat sich durch eine Probefahrt davon überzeugt. Der Mieter wurde in die Bedienung des e-Bikes eingewiesen. Sollten Schäden auftreten, ist dies dem Vermieter bei der Rückgabe zu melden. Bitte fahren Sie vorsichtig.

§ 7 Sonstige Bestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen AGB berührt der Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Verleih von Fahrrädern ist Gerichtsstand Gießen.

bottom of page